Einleitung

Stefan Haslinger betreibt seine Geschäftstätigkeit im Rahmen des Einpersonenunternehmens Informatom EDV-Dienstleistungen. Er verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Compliance Richtlinien, um die missbräuchliche Verwendung von Informationen zu verhindern.

Anmerkung

Da es sich um ein Einpersonenunternehmen handelt gibt es keine Richtlinien für Arbeitnehmer.
Diese Richtlinie tritt mit 1.12.2011 in Kraft.

Compliance Regeln

Insiderinformationen

Als Insiderinformationen gelten alle durch Kundenprojekte, Softwareentwicklungen für Kunden und Betrieb von Kundenanwendungen erworbenen Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind. Diese Informationen sind vertraulich.

Der Handel mit Wertpapieren und die Weitergabe von Empfehlungen aufgrund dieser Informationen sind verboten. Es gilt sinngemäß die Rechtsvorschrift für Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 (ECV). Insbesondere die Abschnitte Begriffsbestimmungen und Grundsätze für die Informationsweitergabe im Unternehmen.

Maßnahmen zur Geheimhaltung von Insiderinformationen

  • Schriftstücke und externe Datenträger (z.B. USB-Stick) sind vor ungeschützten Zugriff gesichert aufzubewahren.
  • Schriftstücke sind mit dem Hinweis vertraulich zu kennzeichnen.
  • Für Kundenprojekte sind Codenamen zu verwenden, außer der Kunde verzichtet schriftlich darauf.
  • Computerprogramme und Dateien auf Servern müssen mit Username und Kennwort abgesichert sein. Der Zugriff über das öffentliche Internet darf ausschließlich über gesicherte Verbindungen (z.B. https, IPSec VPN) erfolgen.

Weitergabe von Insiderinformationen

Die Weitergabe von Insiderinformationen an unternehmensfremde Personen ist nur gestattet wenn dies für die Erfüllung des Unternehmenszwecks notwendig ist und der Empfänger entweder durch gesetzliche Vorschriften zur Verschwiegenheit verpflichtet ist oder eine Geheimhaltungsverpflichtung unterfertigt hat.

Überwachung der Einhaltung der Regeln

Die Einhaltung der Regeln wird durch ein jährliches Audit sichergestellt.